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   BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02   

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BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02 (https://dejure.org/2002,5312)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2002 - 5 B 225.02 (https://dejure.org/2002,5312)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 (https://dejure.org/2002,5312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vermittlung von Sprache, Erziehung und Kultur und insbesondere Beherrschung der deutschen Sprache als bestätigende Merkmale für die Erteilung eines Aufnahmebescheides - Verfahrensverstoss unter den ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
    Die grundgesetzlich gebotene weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ) wurzelt nicht in Art. 103 Abs. 1 GG, sondern ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, mithin in sachlichem Recht.
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
    Die grundgesetzlich gebotene weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ) wurzelt nicht in Art. 103 Abs. 1 GG, sondern ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, mithin in sachlichem Recht.
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
    Die grundgesetzlich gebotene weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ) wurzelt nicht in Art. 103 Abs. 1 GG, sondern ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, mithin in sachlichem Recht.
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
    Die Beschwerde verweist lediglich auf einen in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - und - BVerwG 5 C 28.01 - vermeintlich klargestellten weiteren Aufklärungsbedarf "zur Klärung des Bedeutungsinhalts der Fiktionsnormen ... sowohl hinsichtlich der Vermittlung der Bestätigungsmerkmale als auch der Problematik der Unmöglichkeit des Bekenntnisses".
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
    Soweit die Kläger sich gegen die Bewertung der in den Niederschriften enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen des Klägers zu 1 durch die Vorinstanzen wenden, kann mit diesen Angriffen ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden; die Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzurechnen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2001 - BVerwG 5 B 93.00 -).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
    Die grundgesetzlich gebotene weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ) wurzelt nicht in Art. 103 Abs. 1 GG, sondern ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, mithin in sachlichem Recht.
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
    Denn der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs findet seine Grenze dort, wo der Betroffene die ihm gebotene Gelegenheit, sich zu äußern, nicht wahrnimmt (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 79, 80 ).
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
    Diese bezieht sich zum einen auf das Beweisthema, also die Bestimmtheit der Beweistatsachen und deren Wahrheit, und zum anderen darauf, welche einzelnen Wahrnehmungen der angebotene Zeuge in Bezug auf das Beweisthema (also in Bezug auf die Beweistatsachen oder auf die zu deren Ermittlung dienenden Hilfstatsachen oder Indiztatsachen) selbst gemacht haben soll (vgl. Dawin, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 86 Rn. 92 ff. und BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2 = InfAuslR 1983, 185; Beschluss vom 9. August 1993 - BVerwG 5 B 1.93 - ; Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 = NJW 1988, 1746; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 155; Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 9 B 10.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 39 = DVBl 1999, 100; Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 9 B 1204.97 - ; Beschluss vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - ).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
    Diese bezieht sich zum einen auf das Beweisthema, also die Bestimmtheit der Beweistatsachen und deren Wahrheit, und zum anderen darauf, welche einzelnen Wahrnehmungen der angebotene Zeuge in Bezug auf das Beweisthema (also in Bezug auf die Beweistatsachen oder auf die zu deren Ermittlung dienenden Hilfstatsachen oder Indiztatsachen) selbst gemacht haben soll (vgl. Dawin, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 86 Rn. 92 ff. und BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2 = InfAuslR 1983, 185; Beschluss vom 9. August 1993 - BVerwG 5 B 1.93 - ; Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 = NJW 1988, 1746; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 155; Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 9 B 10.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 39 = DVBl 1999, 100; Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 9 B 1204.97 - ; Beschluss vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02
    Die grundgesetzlich gebotene weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ) wurzelt nicht in Art. 103 Abs. 1 GG, sondern ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, mithin in sachlichem Recht.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89

    Kirchenrecht - Parteiverlangen - Termine - Staatliche Gerichtsbarkeit - Aufhebung

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

  • BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98

    Ablehnung eines Beweisantrags; unzulässiger Beweisermittlungsantrag.

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

  • BGH, 19.03.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74

    Reiseentschädigung an mittellose Partei

  • BVerwG, 19.02.1997 - 3 PKH 1.97

    Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe - Mangelnde Gewährung von

  • BVerwG, 03.07.1998 - 9 B 1204.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Schlüssigkeit des Klagevorbringens, Ablehnung von

  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99

    Ständiger Aufenthalt; Ausbildungsort eines Wehrpflichtigen; Lebensmittelpunkt

  • BVerwG, 09.08.1993 - 5 B 1.93

    Unzureichende Substantiierung der Aufklärungsrüge - Umfang der prozessualen

  • BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00

    Klage auf Erteilung von Vertriebenenausweisen - Zurechnung eines Bekenntnisses

  • BVerwG, 06.12.1999 - 5 B 15.99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1997 - 2 A 4244/94
  • BVerwG, 04.08.1998 - 7 PKH 5.98

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.03.1999 - 5 B 4.99
  • BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07

    Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Klägers bei Nichterscheinen zur

    Der Hinweis in der Ladung weist nicht darauf, dass das Berufungsgericht an sich die Notwendigkeit gesehen hätte, den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufzuklären, indem es die Klägerin anhört oder vernehmen lässt (s.a. Beschluss vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 -).

    Das Berufungsgericht durfte die in den Niederschriften zu dem Sprachtest enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen der Klägerin, zu denen diese hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, für seine Entscheidungsfindung verwenden (s. etwa Beschlüsse vom 30. März 1999 - BVerwG 5 B 4.99 - juris und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - stRspr).

  • BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen mangelnder Substantiierung

    Nur auf der Grundlage solcher Angaben kann das Gericht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beitragen kann und deshalb entweder im Rahmen der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Aufklärungspflicht oder mangels Vorliegens eines prozessrechtlich zulässigen Ablehnungsgrundes durchzuführen ist (Beschlüsse vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - BA S. 14 jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 11 A 4791/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2002 5 B 225.02 , S. 7 f. des Beschlussabdrucks.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - 12 A 1374/08

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die ausreichende

    Das Verwaltungsgericht hat unter zulässiger Verwertung des Sprachtests vom 28. Juni 2006, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, Juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, angenommen, dass das im Sprachtest gezeigte Sprachvermögen der Klägerin die an ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu stellenden Anforderungen nicht erfülle.
  • BVerwG, 26.11.2012 - 5 B 64.12

    Aufstellen einer zeitlich konkreten Beweisbehauptung in Bezug auf das zu

    Nur auf der Grundlage solcher Angaben kann das Gericht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beitragen kann und deshalb entweder im Rahmen der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Aufklärungspflicht oder mangels Vorliegens eines prozessrechtlich zulässigen Ablehnungsgrundes durchzuführen ist (Beschlüsse vom 24. September 2012 - BVerwG 5 B 30.12 - juris Rn. 9, vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - BA S. 14 jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 12 A 1424/08

    Feststellung der familiären Vermittlung der deutschen Sprache in der Kindheit

    Das Verwaltungsgericht hat unter zulässiger Verwertung des Sprachtests vom 30. Juni 2004, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, Juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, angenommen, dass das im Sprachtest gezeigte Sprachvermögen des im Zeitpunkt des Sprachtests 33 Jahre alten Klägers die an ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu stellenden Anforderungen nicht erfülle.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 2 A 2663/04

    Antrag eines russischen Volkszugehörigen auf Aufnahme nach dem

    Es bestehen weder grundsätzliche Bedenken, zur Bewertung des Sprachvermögens auf in der jeweiligen Niederschrift über den Sprachtest enthaltene tatsächliche Feststellungen zurückzugreifen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 A 2487/02 -, noch ist der Auffassung der Klägerin zu folgen, der Sprachtest könne zur Bewertung ihres Sprachvermögens nicht herangezogen werden, weil zum Zeitpunkt des Tests andere Maßstäbe für seine Durchführung gegolten hätten als heute.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 A 1868/05

    Überprüfung der Rücknahme eines Aufnahmebescheides wegen unzutreffender Angaben

    Die in dem vom Verwaltungsgericht zu Recht verwerteten Anhörungsprotokoll vom 13. September 2000, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 A 2487/02 -, zu den einzelnen Themenbereichen protokollierten Fragen und Antworten lassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - 12 A 3558/05

    Anforderungen für ein Führen eines einfachen Gesprächs auf Deutsch i.R.e.

    Eine derartige Fähigkeit lässt das gerichtlich verwertbare, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 A 2487/02 - Beschluss vom 25. Juli 2006.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 11 A 1098/12

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Sprachtests zur Feststellung der deutschen

    - 5 B 225.02 -, S. 7 f. des Beschlussabdrucks.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 12 A 1551/09

    Anforderungen an den substantiierten Vortrag über ein Führen eines einfachen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - 12 A 1980/08

    Abrufbarkeit der Fähigkeit zum Führen eines einfachen Gesprächs auf Deutsch auch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - 12 A 5178/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 12 A 156/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 12 A 739/09

    Möglichkeit der Führung eines einfachen Gesprächs auf deutsch als Voraussetzung

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